Geschäftsbedingungen für Hosting

1. Geltung der Bedingungen

1. Die webförsterei Softwareentwicklung GmbH & Co. KG, Eppendorfer Weg 195-197, 20253 Hamburg (im Folgenden die "webförsterei") erbringt Hosting-Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, ausschließlich gegenüber gewerblichen Kunden. Abweichenden Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung der webförsterei in Schriftform.

2. Zustandekommen des Vertrages

1. Durch Unterzeichnung des Vertrages unterbreitet der Kunde gegenüber der webförsterei ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Er ist an sein Angebot für die Dauer von 5 Tagen nach Eingang des Vertrages bei der webförsterei gebunden.

2. Der Vertag kommt zustande, wenn die webförsterei die Annahme des Antrages innerhalb dieser Frist bestätigt hat oder mit der tatsächlichen Ausführung der Leistungen beginnt.

3. Angebote der webförsterei sind stets freibleibend und unverbindlich. Die webförsterei kann den Vertragsabschluss von der Vorlage eines Vollmachtsnachweises, einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.

3. Kündigung

1. Soweit im Vertrag zwischen den Parteien nicht abweichend geregelt, kann das Vertragsverhältnis nach Ablauf einer etwaigen vereinbarten Mindestlaufzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des Vertragsmonates ordentlich gekündigt werden. Für Sonder- und Aktionsangebote (insb. Angebote mit jährlicher Zahlungsweise) können abweichende Kündigungsfristen bestehen, sofern auf den Internetseiten oder im Angebot darauf hingewiesen wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

2. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. E-Mail).

4. Pflichten der webförsterei / Leistungsumfang

1. Die webförsterei bietet dem Kunden den Betrieb einer Software, den Zugang zu der bestehenden Kommunikations-Infrastruktur, die Bereitstellung von Speicherplatz auf einem Server, die Nutzung von Mehrwertdiensten, die Wartung und Administration von Datenverarbeitungsanlagen und Kommunikationsinfrastrukturen an. Einzelheiten und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem Hauptvertrag.

2. Soweit die webförsterei entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.

3. Die webförsterei ist berechtigt, das sich aus dem Vertrag ergebende Leistungsangebot zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen sowie den Zugang zu einzelnen Leistungen aufzuheben, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. Die Kunden sind rechtzeitig darüber zu informieren.

4. Die webförsterei garantiert die Verfügbarkeit der für den Kunden betriebenen Software von 99% im Jahresmittel. Sollte diese nicht erreicht werden, hat der Kunde das Recht auf fristlose Kündigung aller Verträge mit der webförsterei und auf die Erstattung der Hälfte seines aus dem betroffenen Vertrag an die webförsterei gezahlten Entgelts zu verlangen. Eine darüber hinausgehende Zahlung erfolgt nur, sofern zwischen dem Kunden und der webförsterei eine ergänzene Vereinbarung geschlossen wurde, die dies regelt (Service Level Agreement; "SLA"). Eine Nicht-Verfügbarkeit liegt vor, wenn

  • a) der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst oder die Dritte zu vertreten haben, nicht mehr auf die Infrastruktur der webförsterei zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann und
  • b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen und
  • c) die Nicht-Verfügbarkeit innerhalb des Verantwortungsbereichs der webförsterei liegt und
  • d) es sich nicht um eine Nicht-Verfügbarkeit aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen gemäß Punkt 10 dieser Geschäftsbedingungen handelt.

5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

1. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste der webförsterei sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet,

  • a) die webförsterei unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren;
  • b) Die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste der webförsterei nicht missbräuchlich zu nutzen und rechts- und/oder gesetzwidrige Handlungen zu unterlassen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt:
    • die Leistungen anderer Teilnehmer der Dienste der webförsterei unberechtigt zu nutzen,
    • nicht im Vertrag zwischen der webförsterei und dem Kunden vereinbarte Dienste unberechtigt zu nutzen,
    • Passwörter, E-Mails, Dateien o.ä. anderer Teilnehmer der Dienste der webförsterei oder des Systemoperators zu entschlüsseln zu lesen oder zu ändern,
    • einzelne Anwendungen lizensierter Anwendungssoftware über die Dienste der webförsterei unberechtigt zu verbreiten,
    • Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa durch Überlastungen, soweit dies vom Kunden zu vertreten ist,
    • strafbare Inhalte jeglicher Art über Dienste von der webförsterei zu verbreiten oder zugänglich zu machen,
      • Dies gilt insbesondere für pornographische, gewaltverherrlichende Inhalte oder solche, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind sowie für Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Parteien und Vereinigungen oder ihrer Ersatzorganisationen,
    • sich oder Dritten pornographische Inhalte zu verschaffen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben.

    Im Falle vertraglicher Zuwiderhandlung (insbesondere o.g. Punkte) erstattet der Kunde der webförsterei den entstandenen sachlichen und personellen Aufwand sowie entstandene Auslagen.
  • c) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für den Betrieb der webförsterei-Dienste einschlägig sein sollten;
  • d) den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen;
  • e) der webförsterei erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung zu erleichtern und zu beschleunigen;
  • f) nach Abgabe einer Störungsmeldung an die webförsterei die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden (außerhalb des definierten Vertrags- und Leistungsumfanges) vorlag.

2. Verstößt der Kunde gegen die in Absatz 1 lit. b) und c) genannten Pflichten, ist die webförsterei sofort und in den übrigen Fällen nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

3. Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung partnerschaftlich vereinbart werden.

4. In den Fällen des Absatzes 1 lit. c) ist die webförsterei neben der Berechtigung zur fristlosen Kündigung befugt, bei Bekanntwerden eines Verstoßes des Kunden in der dort ausgeführten Art mit sofortiger Wirkung den Zugang zu den sich aus dem Leistungsumfang ergebenen Dienste zu sperren.

6. Nutzung durch Dritte

1. Eine direkte oder unmittelbare Nutzung der Dienste der webförsterei durch Dritte ist gestattet. Der Kunde darf die Leistungen für seine Zwecke verwenden, weiterverkaufen und untervermieten. Dieser hat Dritte ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Der Kunde steht der webförsterei gegenüber für die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen durch den Dritten in der gleichen Weise ein, wie er selbst für deren Einhaltung einzustehen hätte.

2. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch Dritte entstanden sind. Gleiches gilt im Falle der unbefugten Nutzung der Dienste durch Dritte, es sei denn der Kunde weist nach, dass die unbefugte Nutzung durch eine Umgehung oder Aufhebung der Sicherungseinrichtungen von der webförsterei erfolgt ist, ohne dass er diese zu vertreten hat.

7. Zahlungsbedingungen

1. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, stellt die webförsterei dem Kunden die vereinbarten Leistungen zu den jeweils gültigen Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung. Die Rechnungsstellung von fixen Entgelten erfolgt monatlich im Voraus, von verbrauchsabhängigen Entgelten jeweils zu Beginn des Folgemonats. Die jeweils anfallenden Vergütungen werden mit Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig.

2. Ist das Entgelt verbrauchsunabhängig für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so werden diese für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet.

3. Die Rechnungsstellung erfolg digital. Der Kunde erhält die Rechnung in seinem Kundenportal zum Download.

8. Zurückbehaltungsrecht, Leistungsstörung

1. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird.

2. Schadensersatzansprüche aufgrund von Liefer- und Leistungsstörungen sind ausgeschlossen, soweit diese von der webförsterei nicht aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten sind.

9. Zahlungsverzug

1. Bei Zahlungsverzug ist die webförsterei berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls die webförsterei in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen.

2. Die webförsterei kann das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr obliegenden Leistungen geltend machen, insbesondere den Abruf der Domains, den Anschluss des Servers zum Netz oder die Leitungsverbindung des Kunden unterbrechen, wenn dieser sich mit der Zahlung der geschuldeten Beträge ganz oder teilweise länger als einen Monat in Verzug befindet, die webförsterei den Kunden unter Fristsetzung gemahnt und auf die möglichen Folgender Kündigung und des Zurückbehaltungsrechtes hingewiesen hat.

3. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt der webförsterei vorbehalten.

10. Verfügbarkeit der Dienste

Die webförsterei bietet ihre Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. Die webförsterei wird Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.

11. Geheimhaltung /Datenschutz

1. Der Vertragspartner wird hiermit gem. § 33 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass die webförsterei personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

2. Soweit sich die webförsterei Dritter zu Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist die webförsterei berechtigt, die Teilnehmerdaten unter Beachtung der Regelung des § 28 BDSG offenzulegen. Dazu ist die webförsterei im Übrigen in den Fällen berechtigt, in denen die Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen und Fehlern in den Anlagen von der webförsterei sowie in den in Anspruch genommenen Anlagen Dritter die Übermittlung von Daten nötig machen.

3. Die webförsterei erklärt, dass Ihre Mitarbeiter, die im Rahmen dieses Vertrages tätig werden, auf das Datengeheimnis gem. § 5 BDSG verpflichtet worden sind und die webförsterei die nach § 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen hat, um die Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten.

12. Haftung und Haftungsbeschränkungen

1. Für Sach- und Rechtsmängel haftet die webförsterei nach den gesetzlichen Bestimmungen.

2. Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet die webförsterei unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die webförsterei haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) und für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer Pflichten haftet die webförsterei nicht.

3. Die Haftungsbeschränkungen des Abs. 2 gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

4. Ist die Haftung von der webförsterei ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

5. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der webförsterei oder Dritten, durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste der webförsterei oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

13. Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz der webförsterei in Hamburg, Bundesrepublik Deutschland.

2. Verträge, die aufgrund dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen deutschem Recht. Bestimmungen des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes (UN-Kaufrecht) sind, soweit zulässig, abbedungen.

3. Gegenüber vollkaufmännischen Kunden gilt der Sitz der webförsterei als Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Ebenso gilt dies gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

4. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.